Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Organ der Schule; in ihr treffen Vertreter der Schulgemeinde grundsätzliche Entscheidungen über die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung einer Schule.
"Die Eigenverantwortung der Schulen zu stärken ist ein wichtiger Bestandteil hessischer Schulpolitik. Ein Gremium, in dem grundsätzliche Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Schule getroffen werden, ist die Schulkonferenz. Lehrkräfte, Schülerschaft und Eltern „machen hier gemeinsam Schule“: Sie beraten über das Schulprogramm, über Regelungen zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten, die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht, beantragen die Durchführung eines Schulversuchs, legen Richtlinien für freiwillige Unterrichtsangebote fest und haben ein waches Auge auf den schuleigenen Haushalt. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von jeder Gruppe — Lehrkräften, Eltern und Schülerschaft — eigenständig für zwei Jahre gewählt und treten mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Außerdem wird die Konferenz einberufen, wenn mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder oder eine der drei Personengruppen einen entsprechenden Antrag stellt."
Zusammensetzung der Schulkonferenz
- Schulleiter (Vorsitz)
- 3 Vertreter/innen aus der Elternschaft
- 3 Vertreter/innen aus der Schülerschaft
- 6 Vertreter/innen aus der Lehrerschaft
Info
Die Arbeit der Schulkonferenz ist in den §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter
www.kultusministerium.
hessen.de
in der Rubrik „Schulrecht“.
Ferientermine
Bewegliche Ferientage
im Schuljahr 2024/25
03. März 2025
(Rosenmontag)
04. März 2025
(Faschingsdienstag)
30. Mai 2025
(Tag nach "Christi Himmelfahrt")
20. Juni 2025
(Tag nach "Fronleichnam")