Lese- und Rechtschreibförderung


Konzept der Eichendorffschule zur L(ese)-R(echtschreib)-F(örderung)
auf der Grundlage der VOGSV §37- 44


Verfahren der Anerkennung und Förderung in der Sek 1


Wen gilt es zu beobachten?

Bis zu den Herbstferien sollen in den Jahrgangstufen 5 folgendermaßen verfahren werden:

  • Die Klassenleitung wird durch Informationen seitens der Grundschule, Eltern, etc. aufmerksam gemacht auf eine mögliche „besondere Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben“  bzw.
  • ein Evaluationsdiktat / Lesetest zur Lesekompetenz und dem Textverständnis wird für alle Schülerinnen und Schüler der Stufe 5 durchgeführt.
  • Hier auffällig gewordene Probleme mit dem Lesen oder Rechtschreiben werden durch ein
  • standardisiertes Diagnoseverfahren (Hamburger Schreibprobe) genauer untersucht.
  • Klassenarbeiten in Deutsch und Englisch sollen vor den Herbstferien vorliegen, ebenso weitere schriftliche Ausarbeitungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler. 

Ergeben sich hier deutliche Auffälligkeiten, wird für die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Klassenkonferenz  vor den Herbstferien über eine Anerkennung von „Besonderen Schwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben“ entschieden. (vgl. Konferenzplan) Die betroffenen  Lernenden der Stufe 5 werden alle erst zu den Herbstferien mit separaten Wahlzetteln angemeldet und beginnen alle nach den Herbstferien ihre Kurse.


Wie kommt es zur Anerkennung der „Besonderen Schwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben“ durch die Klassenkonferenz?

  • Anträge der Eltern sind nicht mehr nötig, empfehlen sich aber im Rahmen der Zusammenarbeit bzw. sind im Falle des Vorliegens in der Klassenkonferenz zu prüfen. 
  • Die Klassenkonferenz zur „Feststellung von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen bzw. Rechtschreiben“ tagt, bei Anerkennung wird ebenfalls über Förderungsart, Nachteilsausgleich oder Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen in Leistungsfeststellung oder Leistungsbewertung beraten und beschlossen . Das Ergebnis wird im Förderplan festgehalten. Wichtig ist es, in der Klassenkonferenz auch die Stärken der Schülerinnen und Schüler zu besprechen.
    Laut VO sind Maßnahmen der Stufe 1 und 2 vorrangig vor denen der Stufe 3 vorzunehmen (vgl. Anhang 1 „Leitfaden für Nachteilsausgleich“). Eine teilweise Aussetzung der Rechtschreibnote wird erst nach der Prüfung der Wirksamkeit anderer Maßnahmen in Betracht gezogen. 
  • Nach der Konferenz erfolgt eine endgültige Anmeldung zum LRF-Kurs.


Was muss im Laufe des Schuljahres weiter passieren?

  • Es muss halbjährlich ein Förderplan mit Konferenzdatum erstellt werden. Sofern dies bei bekannten Fällen und gleich bleibendem Klassenteam möglich ist, kann dies in der Zeugniskonferenz geschehen.
  • Werden durch die Klassenkonferenz „besondere Schwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben“ anerkannt, so muss der Schüler / die Schülerin den LRF-Kurs der Schule besuchen.
  • Ein außerschulischer Förderkurs wird als Ersatz für den schulischen Förderkurs anerkannt, sofern halbjährlich detaillierte Informationen über Kursbesuch und Kursinhalte an die KL durch den Förderkursanbieter weitergegeben werden, sodass die Ersatzfähigkeit anhand dessen überprüft und in der Schülerakte dokumentiert werden kann.
  • Falls eine Förderung durch LRF-Kurse nicht angemessen oder möglich ist, wird der /die Schüler / Schülerin binnendifferenziert gefördert. Eine Binnendifferenzierung (Förderung innerhalb der Klasse) wird
    • im Förderplan dokumentiert,
    • in Abstimmung mit der Schulkonferenz / dem Elternbeirat wird das entsprechende Material von den Eltern angeschafft.
  • Falls organisatorisch irgend möglich soll die abgebende Klassenkonferenz  der zukünftigen Klassenkonferenz eine Empfehlung über eine Anerkennung besonderer Schwierigkeiten und daraus resultierenden Maßnahmen abgegeben werden.
  • Ziel der Förderung ist es nach VOGSV §42 (1) diese Maßnahmen des Nachteilsausgleiches wieder abzubauen.


LRF-Kurs-Gestaltung

  • Der Kursbesuch ist an die Anerkennung der „Besonderen Schwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben“ durch die Klassenkonferenz gebunden. Ohne Anerkennung darf der Kurs nicht besucht werden. Mit Anerkennung muss er besucht werden.
  • Es werden Kurse bis Stufe 8 einschließlich angeboten, jeweils zwei Jahrgänge werden zusammengefasst.
  • Die Kurse beinhalten vornehmlich Symptomtraining in Deutsch mit den „Besonderen Schwierigkeiten […] “ angepassten Materialien.
  • Ferner beinhaltet der Kurs Hilfen zu Arbeits- und Lerntechniken, die zum Umgang mit den „Besonderen Schwierigkeiten[…] “ hilfreich sind, z.B. Konzentrationstraining, Schrifttraining, Umgang mit dem Wörterbuch, Korrekturtraining etc.


Zeugnis

Was steht im Zeugnis?

  • Ein Nachteilsausgleich oder eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung steht nicht im Zeugnis,
  • Eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung wird im Zeugnis vermerkt.
  • Die Lernenden, die den schulischen Förderkurs besuchen, erhalten ein Beiblatt, das den Besuch der Kinder und ihre Mitarbeit dokumentiert. Der LRF-Kurs erscheint im Zeugnis als Deutschförderkurs.
  • Fehlstunden aus dem LRS-Förderkurs werden entsprechend im Zeugnis aufgenommen.

Abschlussprüfungen

  • Ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist bei Abschlussprüfungen ausgeschlossen.
  • Über andere Maßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz, dass SSA ist davon frühzeitig zu unterrichten.  


Wie kann es in der GOS weitergehen?


(vgl. Anhang 2 „Informationen für […] Sek II“)

  • Eine Weiterführung der Anerkennung der „Besonderen Schwierigkeiten […]“  durch die Eltern oder volljährigen Schüler über die Schule beim SSA muss zu Beginn der Oberstufenzeit beantragt werden
  • Die Anerkennung erfolgt in begründeten Ausnahmefällen.
  • Die unterrichtenden Lehrkräfte treten bereits parallel zur laufenden Antragstellung zur Konferenz zusammen und beraten über die Stellungnahme zu diesem Antrag. Gegebenenfalls wird in derselben Konferenz über Maßnahmen wie Nachteilsausgleich, Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder  –bewertung werden von der Klassenkonferenz beschlossen.
  • Das SSA wird über die Maßnahmen informiert.
  • Eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase wird im Zeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt.
    Die Leistungsbewertung in der Abiturprüfung bleibt unverändert.
  • Ein Förderplan mit den zu ergreifenden Maßnahmen wird durch den Tutor / die Tutorin in Zusammenarbeit mit der Klassenkonferenz erstellt.


(Aktualisierte Fassung des LRF-Konzeptes gemäß der Fassung der VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 29.4.2014  und Ergänzung vom Dezember 2017)





​​​​​​​Anhang  1

Auswahl der Maßnahmen bei
anerkannten „Besonderen Schwierigkeiten im Lesen bzw. Rechtschreiben“
nach dem Grundsatz
"maximal fordern, ohne zu überfordern“

Beispiel Stufe 1

(Nachteilsausgleich):

"Klassischer" Nachteilsausgleich:

  • Verlängerte Arbeitszeiten, etwa bei Klassenarbeiten
  • Silbenschrift zum besseren Textverständnis beim Leseverständnistest (im normalen Unterricht ist dies Binnendifferenzierung)

Auch als Binnendifferenzierung möglich:

  •  Vergewisserung des Verständnisses der Aufgabenstellung / der Textaufgabe durch Vorlesen eben dieser bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, oder Erklären der Wörter im Text / in der Aufgabe in allen Unterrichtsfächern              .
  • Einzeldiktat oder Diktat als Tonbandaufnahme um auf das Schreibtempo eingehen zu können
  • insofern Rechtschreibung keine der nachzuweisenden  Leistungen darstellt:   Bereitstellung von Wörterbüchern (Synonyme, Rechtschreibung, Fremdwörter, Deutsch / Muttersprache - Muttersprache / Deutsch) [1], andernfalls  vgl. Stufe 3
  • Schreiben am Computer (ohne Rechtschreibhilfe)
  • spezifisch Gestaltung der Arbeitsblätter (größere Schrift, verteilt auf mehrere Blätter, Hervorhebungen, Fettdruck, Nutzung einer anderen Lineatur ... )
  • Digitalisierung der Aufgaben und Arbeiten am PC (Vergrößerung der Schrift, Verwendung von Vorlesesoftware)             .              
  • Schreiben der Arbeit mit Pausen
  • differenzierte Hausaufgabenstellung (qualitativ oder quantitativ)

Beispiele Stufe 2

(Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung):               .

  • mündliche statt schriftliche Prüfung (z.B. werden die Aufgaben mündlich statt schriftlich beantwortet und von der Lehrkraft protokolliert, oder es wird anstatt der schriftlichen Arbeit eine mündliche Arbeit extra konzipiert oder eine Arbeit wird auf ein Tonband gesprochen); Voraussetzung: die Rechtschreibleistung ist bei dieser Prüfung kein Leistungsgesichtspunkt
  • Multiple-Choice-Fragen (Voraussetzung: das Anforderungsniveau bleibt gleich und die Rechtschreibleistung ist bei der Prüfung kein Leistungsgesichtspunkt)
  • Nachkorrektur mit zeitlichem Abstand (Voraussetzung: beim Schreiben der Arbeit wurde ein Duden benutzt, sonst Stufe 3):

Die Schülerin oder der Schüler bekommt die Arbeit am Tag nach dem Schreiben zurück und ...
... darf in einer vorgegebenen Zeit Fehler selbstständig korrigieren.
     Hilfreich dafür: Beim Schreiben der Arbeit wurde jeweils eine Zeile frei gelassen .
... darf die Arbeit noch einmal sauber abschreiben und mögliche Fehler korrigieren.


Beispiele Stufe 3

(Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung): 

  • Zurverfügungstellung von Regeln beim Schreiben der Arbeit (z.B. bestimmte Rechtschreibregel im Fehler- oder Förderschwerpunkt)
  • Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches
  • Verlängerung der Vorbereitungszeit bzw. Schreiben zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. eine Woche später. (In der Grundschule ist dies auch ohne Feststellung besonderer Schwierigkeiten möglich, eine Erwähnung im Zeugnis findet in der Grundschule nicht statt. Voraussetzung: Die Arbeit wird geschrieben, bevor die anderen Schülerinnen und Schüler die Arbeit zurückbekommen haben).
  • Nachkorrektur der Rechtschreibfehler mit zeitlichem Abstand (Voraussetzung: beim Schreiben der Arbeit durfte kein Duden benutzt werden, sonst Stufe. 2):

Die Schülerin oder der Schüler bekommt die Arbeit am Tag nach dem Schreiben zurück und ...
... darf in einer vorgegebenen Zeit Fehler selbstständig korrigieren.
     Hilfreich dafür: Beim Schreiben der Arbeit wurde jeweils eine Zeile frei gelassen.
... darf die Arbeit noch einmal sauber abschreiben und mögliche Fehler korrigieren.

Mögliche Erweiterung:

  • er Schülerin oder dem Schüler werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, z.B. ein Lesepfeil (gut geeignet bei vielen Fehlern die der alphabetischen Stufe zugeordnet werden können), ein [elektronischen] Wörterbuch oder Rechtschreibregeln.
  • Die Lehrkraft hat am Zeilenende markiert, wie viele Fehler sich in der Zeile befinden.
  • Die Lehrkraft hat am Zeilenende markiert, welche Fehlertypen sich in der Zeile verbergen (z.B. nach FRESCH)
  • Die Lehrkraft hat die Wörter mit Rechtschreibfehlern markiert.
  • Die Lehrkraft hat die Fehlertypen in den fehlerhaften Wörter markiert (z. B. nach FRESCH).


Größere Abweichungen ...

  • differenzierte Aufgabenstellung, bei denen das Anforderungsniveau dem Förderschwerpunkt angepasst ist (z.B. ein Lücken-, Schleich- oder Klappdiktate anstatt eines "normalen" Diktates, oder das Abschreiben (eines Teils) des Diktates)
  • im Diktat bei Unsicherheit fragen lassen und vorsagen (und die Wörter, bei denen geholfen wurde, markieren
  • Schreiben am Computer (mit Rechtschreibhilfe)
  • Teilbewertung der erbrachten Leistung (beispielsweise werden alle Fehler markiert, aber nur ein vorher abgesprochener Fehlertyp bewertet, wie z.B. die Groß-Klein-Schreibung)

Noch größere Abweichungen ...

  • überwiegende Bewertung der mündlichen Leistung, bzw. Ausgleich der schriftlichen Note durch mündliche oder projektbezogene Zusatzaufgaben, z.B. Referate etc.
  • mündliche statt schriftliche Prüfung (z.B. werden die Aufgaben mündlich statt schriftlich beantwortet und von der Lehrkraft protokolliert, oder es wird anstatt der schriftlichen Arbeit eine mündliche Arbeit extra konzipiert oder eine Arbeit wird auf ein Tonband gesprochen); Voraussetzung: Die Rechtschreibleistung ist bei dieser Prüfung ein Leistungsgesichtspunkt .
  • Multiple-Choice-Fragen (die Rechtschreibleistung ist bei der Prüfung kein

Leistungsgesichtspunkt )

Nur im absoluten Ausnahmefall sinnvoll bzw. notwendig:

  • Aussetzen der Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistungen , Aussetzung der Notengebung für ein Fach


(Vgl HKM: „Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen – Handreichung“  Oktober 2017, S. 43 ff)


[1] Im Fach Deutsch ist die Verwendung von Wörterbüchern nach Konferenzbeschluss ohnehin erlaubt, daher kein Nachteilsausgleich für SuS mit besonderen Schwierigkeiten […]. 

 

LRF-Konzept 

Ferientermine

Bewegliche Ferientage

im Schuljahr 2024/25

03. März 2025
(Rosenmontag)


04. März 2025
(Faschingsdienstag)


30. Mai 2025
(Tag nach "Christi Himmelfahrt")


20. Juni 2025
(Tag nach "Fronleichnam")