Für die Teilnahme am Sportunterricht gibt es sehr genaue Richtlinien des Kultusministeriums.
Schüler/innen, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen selbstverständlich eine schriftliche Bestätigung bzw. Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten.
Das bedeutet aber nicht, dass dieser Schüler/diese Schülerin im Sportunterricht nicht anwesend sein muss! Es gibt im Sportunterricht eine Vielzahl von Tätigkeiten, die „nicht sportfähige“ Schüler/innen übernehmen können. Dazu kommt der Theorie-Anteil (Technik, Regelkenntnisse), der keinen körperlichen Einsatz erfordert. Die Sportlehrerkraft entscheidet im Einzelfall, ob die Anwesenheit eines Schülers erforderlich ist (
Sonderregelung für die Oberstufe).
Bei einmaligem Fehlen genügt selbstverständlich die Entschuldigung der Eltern.
Kann ein Kind längere Zeit am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen, so gilt:
- bis zu 4 Wochen --> Entschuldigung der Eltern + ärztliches Attest
- bis zu 3 Monaten --> Entschuldigung der Eltern + ärztliches Attest und Zustimmung des Schulleiters
- ab 3 Monaten --> amtsärztliches Attest (gilt für höchstens ein Jahr)
Im Fall von Erkrankungen, die eine Teilnahme am Sportunterricht einschränken, aber nicht ausschließen, muss ein entsprechend detailliertes ärztliches Attest vorgelegt werden. Wegen der Benotung ist ein frühzeitiges Gespräch mit der Sportlehrkraft angezeigt.