Verfahrensweise für die Teilnahme an Förderkursen

Allgemeines:

  1. Förderkurse gibt es in D, E, M für die Jahrgangsstufen 5, 6, 7 sowie in DaF/DaZ und LRS. Sie sind ein Angebot,  aus dem für die Teilnehmer/innen aber Verpflichtungen erwachsen.
    (Die FöKs sind keine AGs, in die man sich einwählen oder für die man sich aus eigener Initiative anmelden kann.)
  2. Die Teilnahme an einem Förderkurs kann nur bescheinigt werden (m.g.E.tg. / m.E.tg. / tg.), wenn sie ein Halbjahr lang kontinuierlich erfolgte; sie wird nicht bewertet.
  3. Förderkurs-Unterricht kann als Wahlunterricht anerkannt werden, aber innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schuljahren nur mit insgesamt 2 Wahlunterrichtsstunden (bzgl.: D, E, M).
    Außerdem muss der Förderkurs dafür mindestens ein Halbjahr lang kontinuierlich besucht worden sein. (Werden Förderkurse über einen kürzeren Zeitraum besucht, wird eine Teilnahme im Zeugnis nicht bescheinigt.)
  4. Die Teilnahme am Förderkurs ist keine „Zwangsmaßnahme“, die leistungsschwachen Schülerinnen bzw. Schülern oktroyiert wird. (Lediglich bei festgestelltem DaF/DaZ-Bedarf sowie bei LRS werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet.)
  5. Für den Besuch von Förderkursen gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für die Teilnahme am Unterricht (Disziplin, Regelmäßigkeit, Entschuldigung von Versäumnissen etc.).
  6. Wenn Teilnehmer/innen des Förderkurses Verhaltensregeln nicht respektieren bzw. den Lernerfolg anderer Teilnehmer/innen gefährden, können sie von dem Förderkurs — nach Rücksprache mit der Schulleitung u. U. auch dauerhaft — ausgeschlossen werden.
    (Bzgl. DaF/DaZ müsste einem Ausschluss — gemeinsam mit den Eltern — pädagogisch entgegengewirkt werden.)
  7. Individuelle Förderung in den Förderkursen D, E, M ist nur sehr begrenzt möglich, denn trotz anzustrebender Maximalgröße der Förderkurse von 12 Teilnehmer/innen steht inhaltlich Allgemein-Fachliches im Vordergrund (Rechtschreibung, Grammatik, Vokabelarbeit, Grundrechenarten).

 

Verfahrenshinweise:

  • Die/Der Fachlehrer/in (D, E, M) stellt den Förderbedarf eines Kindes fest und dokumentiert das kurz in der Schülerakte (mit Datum/Unterschrift).
  • Sie/Er nimmt umgehend Kontakt mit den Eltern auf, um diese zu beraten und dann mit ihnen und dem Kind die Modalitäten einer Förderung abzuklären.
    Dazu kann gehören:
    - Dauer der Fördermaßnahme
    - Unterstützungserfordernisse seitens der Eltern
    - fachspezifische Empfehlungen / Lernprogramm / Übungsmaterial
    - Rückmelde-Vereinbarungen (Evaluation)
    - Unterrichtung über die Punkte 1-7 (s. o.).