Verfahrensweise für die Teilnahme an Förderkursen
Allgemeines:
- Förderkurse gibt es in D, E, M für die Jahrgangsstufen 5, 6, 7 sowie in DaF/DaZ und LRS. Sie sind ein Angebot, aus dem für die Teilnehmer/innen aber Verpflichtungen erwachsen.
(Die FöKs sind keine AGs, in die man sich einwählen oder für die man sich aus eigener Initiative anmelden kann.)
- Die Teilnahme an einem Förderkurs kann nur bescheinigt werden (m.g.E.tg. / m.E.tg. / tg.), wenn sie ein Halbjahr lang kontinuierlich erfolgte; sie wird nicht bewertet.
- Förderkurs-Unterricht kann als Wahlunterricht anerkannt werden, aber innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schuljahren nur mit insgesamt 2 Wahlunterrichtsstunden (bzgl.: D, E, M).
Außerdem muss der Förderkurs dafür mindestens ein Halbjahr lang kontinuierlich besucht worden sein. (Werden Förderkurse über einen kürzeren Zeitraum besucht, wird eine Teilnahme im Zeugnis nicht bescheinigt.)
- Die Teilnahme am Förderkurs ist keine „Zwangsmaßnahme“, die leistungsschwachen Schülerinnen bzw. Schülern oktroyiert wird. (Lediglich bei festgestelltem DaF/DaZ-Bedarf sowie bei LRS werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet.)
- Für den Besuch von Förderkursen gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für die Teilnahme am Unterricht (Disziplin, Regelmäßigkeit, Entschuldigung von Versäumnissen etc.).
- Wenn Teilnehmer/innen des Förderkurses Verhaltensregeln nicht respektieren bzw. den Lernerfolg anderer Teilnehmer/innen gefährden, können sie von dem Förderkurs — nach Rücksprache mit der Schulleitung u. U. auch dauerhaft — ausgeschlossen werden.
(Bzgl. DaF/DaZ müsste einem Ausschluss — gemeinsam mit den Eltern — pädagogisch entgegengewirkt werden.)
- Individuelle Förderung in den Förderkursen D, E, M ist nur sehr begrenzt möglich, denn trotz anzustrebender Maximalgröße der Förderkurse von 12 Teilnehmer/innen steht inhaltlich Allgemein-Fachliches im Vordergrund (Rechtschreibung, Grammatik, Vokabelarbeit, Grundrechenarten).
Verfahrenshinweise:
- Die/Der Fachlehrer/in (D, E, M) stellt den Förderbedarf eines Kindes fest und dokumentiert das kurz in der Schülerakte (mit Datum/Unterschrift).
- Sie/Er nimmt umgehend Kontakt mit den Eltern auf, um diese zu beraten und dann mit ihnen und dem Kind die Modalitäten einer Förderung abzuklären.
Dazu kann gehören:
- Dauer der Fördermaßnahme
- Unterstützungserfordernisse seitens der Eltern
- fachspezifische Empfehlungen / Lernprogramm / Übungsmaterial
- Rückmelde-Vereinbarungen (Evaluation)
- Unterrichtung über die Punkte 1-7 (s. o.).